AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr der Bauneg GmbH, Plainfelder Straße 21, A-5303 Thalgau, FN 305138h (im Folgenden: Bauneg), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Bauneg, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Vertragspartner – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Bauneg ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Sollte der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetztes (KSchG) sein, gehen im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) vor.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

§ 2.1 Angebot

Angebote von Bauneg sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Bauneg Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.

§ 2.2 Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird von Bauneg nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Bauneg den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind von Vertragspartner zu bezahlen.

Es gilt die aktuell gültige Bauneg Preisliste. Die angeführten Preise gelten „Ab Werk“ und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung. Die Bauneg Preisliste gilt bis auf Widerruf.

Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht Bauneg das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.


§ 4 Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart – Bauneg GmbH, Plainfelder Straße 21, A-5303 Thalgau.

In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Kosten und das Risiko des Transportes.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Dies gilt auch für den Fall, dass eine „Konsignationslager Vereinbarung“ besteht und die Ware seitens der Bauneg in ein vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Konsignationslager eingelagert wird. Die eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Bauneg. Die Bestimmungen der „Konsignationslager Vereinbarung“ sind zu beachten.


§ 6 Abnahme

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Bauneg zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

Mit der Lieferung „Ab Werk“ gelten gelieferte Waren als abgenommen.

Mit der gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarten Lieferung „frei Haus“ gelten gelieferte Waren dann als abgenommen, sobald die von der Bauneg beauftragte Spedition am vereinbarten Übergabeort den Abladevorgang abgeschlossen hat.

Sofern eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart wurde, ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtliche notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen sofortigen und gefahrlosen Abladevorgang zu ermöglichen.

Sofern eine Lieferung „frei Haus“ in Verbindung mit der Einlagerung in einem Konsignationslager vereinbart wurde, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Zugang zum Lager zum vereinbarten Zeitpunkt zu gewähren sowie sämtliche notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen gefahrlosen Ablade- und Einlagerungsvorgang zu ermöglichen.

Soweit der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, tritt Annahmeverzug ein.

Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch Bauneg beheben zu lassen.


§ 7 Verzug

§ 7.1 Lieferverzug

Die Lieferfristen und -termine werden von Bauneg nach Möglichkeit eingehalten:
Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 2-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

§ 7.2 Annahmeverzug

Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert, wofür Bauneg eine Lagergebühr von 0,2 % des Rechnungsbetrages, exkl. USt, pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist Bauneg berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 10 % des Rechnungsbetrages, exkl. USt, als vereinbart.

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Vertragspartner zu tolerieren.


§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß § 6 dieser AGB.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.

Bauneg ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

Sofern Bauneg Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gemäß der gültigen Preisliste Baunegs nach Aufwand verrechnet.

§ 933b ABGB findet keine Anwendung.


§ 9 Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist Bauneg in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bauneg ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Vertragspartner von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Bauneg nicht.

Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.


§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl

§ 10.1 Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von Bauneg vereinbart.

§ 10.2 Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 11 Weitere Bestimmungen

§ 11.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 11.2 Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 11.3 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.